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Berufsverbot für diplomierte Augenoptiker im Kanton Graubünden
08.02.2016
Wenn es nach dem Gesetzgeber im Kanton Graubünden und gewissen Kräften in der Augenoptik-Branche geht, dürfen diplomierte Augenoptiker nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren im Kanton Graubünden nicht mehr selbstständig tätig sein. Das neue Gesundheitsgesetz des Bergkantons, das bis Ende Januar 2016 in Vernehmlassung war, sieht nämlich vor, dass Berufsausübungsbewilligungen grundsätzlich nur noch für zehn Jahre ausgesprochen werden und danach lediglich noch das neue Regime zählt, wonach einzig und allein Bachelor of Science FHNW in Optometrie eine Berufsausübungsbewilligung erhalten. Dies bedeutet, dass ein heute 35-jähriger diplomierter Augenoptiker mit 45 Jahren ein Berufsverbot im Kanton Graubünden auferlegt bekommt, es sei denn, er hole den Bachelor nach. Als unsinnig, weltfremd und realitätsfern erachtet der AOVS die Regelung und hat dagegen opponiert. Fortsetzung folgt.
Jürg Depierraz, AOVS Geschäftsführer, Bern