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Deutsche Diplome wieder anerkannt

28.04.2015

In Deutschland verliehene Meisterprüfungszeugnisse im Augenoptiker-Handwerk sind mit dem eidgenössischen Diplom als Augenoptiker gleichwertig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25. Februar 2015 bestätigt.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI hatte die letzten Jahre in Deutschland verliehene Meisterprüfungszeugnisse im Augenoptiker-Handwerk nicht mehr als mit dem eidgenössischen Diplom als Augenoptiker gleichwertig betrachtet. Diese Politik muss das SBFI nun ändern, weil sie gegen die 1937 unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland verstösst.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 2015

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